Edtech-Anbieter: Wann fallen Sie unter den Geltungsbereich des Kinderschutzgesetzes?
Das Information Commissioner’s Office (ICO) hat seine Leitlinien aktualisiert, um zu klären, wann EdTech-Dienste in den Geltungsbereich des Kinderkodex fallen. Der gesetzlich vorgeschriebene Kinderkodex gilt für alle Dienste der Informationsgesellschaft (ISS), auf die Kinder voraussichtlich zugreifen, und dient dem Schutz von Kindern, die Online-Produkte und -Dienste nutzen.
Schulen fallen nicht in den Geltungsbereich des Kodex, da sie nicht als ISS eingestuft sind. EdTech-Anbieter fallen in den Geltungsbereich des Kodex, wenn sie personenbezogene Daten über die Anweisungen einer Schule hinaus verarbeiten und selbst bestimmen, warum und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Schulen müssen Rechenschaft ablegen und sicherstellen, dass bei der Beschaffung von EdTech-Lösungen die gebotene Sorgfalt walten gelassen wird. Die aktualisierten Leitlinien richten sich zwar an EdTech-Anbieter, enthalten jedoch auch nützliche Informationen für Schulen zu den Anforderungen an EdTech-Anbieter.
Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien der ICO.
Bitte fügen Sie hier das Logo von der ICO-Website ein – https://ico.org.uk/about-the-ico/media-centre/images/
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